Frühbehandlung
(ab ca. 6. – 9. Lebensjahr)
Bei Kindern mit ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen (z. B. einem Kreuzbiss oder Platzmangel) ist es sinnvoll, eine Frühbehandlung durchzuführen, um mit relativ geringem Behandlungsaufwand eine spätere Zahnspangenbehandlung zu erleichtern oder sogar zu verhindern. Durch eine Frühbehandlung kann das Kieferwachstum rechtzeitig harmonisiert werden, sodass sich das Gebiss während des weiteren körperlichen Wachstums positiv entwickeln kann.